Kanzlei für Pflegerecht · bundesweit tätig
Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig?
Ich prüfe Ihren Bescheid kostenlos und lege Widerspruch ein – bevor die Frist von einem Monat abläuft.
- Fachanwalt für Sozialrecht
- Mo–Do 9–16 Uhr erreichbar
- Bundesweit per Telefon und Video
- Bewertungen bei Google

Wann endet Ihre Widerspruchsfrist?
Geben Sie ein, wann der Bescheid bei Ihnen angekommen ist.
Hier erscheint das Datum, bis zu dem Ihr Widerspruch bei der Pflegekasse sein muss.
Grobe Berechnung: ein Monat ab Zugang, Wochenenden berücksichtigt, Feiertage nicht. Im Zweifel rufen Sie an.
Typische Fälle
Womit Pflegebedürftige und Angehörige zu mir kommen
Pflegereform 2027 geplant: Für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen höhere Punktwerte gelten. Wer einen Antrag erwägt, sollte ihn möglichst noch 2026 stellen.
Mehr zur Reform →So geht es weiter
In drei Schritten zur Klarheit
- 1Fragebogen ausfüllenOnline in wenigen Minuten, mit Upload von Bescheid und Gutachten. Ein Foto vom Handy genügt.
- 2Kostenlose ErsteinschätzungIch prüfe, ob der Bescheid angreifbar ist, und sage Ihnen offen, was es kostet und wie es weitergeht.
- 3Widerspruch und KlageIch vertrete Sie gegenüber der Pflegekasse und dem Medizinischen Dienst und, wenn nötig, vor dem Sozialgericht.
Kosten
Transparent von Anfang an
Ersteinschätzung kostenlos
Ich prüfe Ihre Unterlagen und sage Ihnen, ob und wie ich helfen kann. Erst dann entscheiden Sie.
Gesetzliche Gebühren
Im Sozialrecht gelten feste Gebührenrahmen. Den voraussichtlichen Betrag nenne ich Ihnen vor dem Auftrag.
Bei Erfolg zahlt die Kasse
Hat der Widerspruch Erfolg, muss die Pflegekasse die notwendigen Anwaltskosten erstatten (§ 63 SGB X).
Rechtsschutz und Beratungshilfe
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die Kosten. Bei geringem Einkommen kommt Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht.

Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Mirco Wöstmann
Fachanwalt für Sozialrecht
Meine Kanzlei arbeitet ausschließlich im Pflegerecht – für Mandanten in ganz Deutschland. Pflege kenne ich nicht nur aus Akten: als Angehöriger und aus meiner eigenen Pflegetätigkeit während des Studiums.
Ich weiß, wie belastend eine Ablehnung ist. Deshalb erkläre ich verständlich, was möglich ist, und halte Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden.
Mehr über mich →Stimmen von Mandanten
Was Mandanten sagen
4,9 von 5 · 158 Bewertungen auf anwalt.de
„Wir können die Kanzlei ausdrücklich weiterempfehlen. Herr Wöstmann und sein Team zeichnen sich durch eine sehr gute Organisation, spezifisches Fachwissen, sehr freundliche Ansprache und lückenlose Kommunikation aus.“
„Kompetent und durchsetzungsstark – herzlichen Dank! Herr Rechtsanwalt Wöstmann hat uns in einem wichtigen Verfahren gegen die Pflegekasse hervorragend vertreten.“
„RA Wöstmann engagiert, kompetent, empathisch. Vielen Dank!“
„Herr Wöstmann hat uns im Widerspruchs- und Klageverfahren mit der Pflegekasse sehr gut und kompetent unterstützt und für meine Tochter … PG 2 erkämpft.“
„Wir konnten schnell die Erhöhung des Pflegegrades … und binnen 12 Monaten sogar eine rückwirkende Zahlung für mehrere Jahre erwirken.“
„Ohne seine Hilfe hätte ich keinen positiven Bescheid erreicht.“
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Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?
In der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids. Melden Sie sich deshalb möglichst früh.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Erst wenn Sie mich beauftragen, entstehen Gebühren – den Betrag nenne ich Ihnen vorher.
Vertreten Sie mich auch, wenn ich weiter weg wohne?
Ja, bundesweit. Wir besprechen alles am Telefon oder per Video, Unterlagen laden Sie online hoch.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Den Bescheid der Pflegekasse und, falls vorhanden, das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Arztberichte helfen zusätzlich.
Bescheid erhalten? Lassen Sie ihn kostenlos prüfen.
Bundesweit per Telefon und Video · Montag bis Donnerstag, 9 bis 16 Uhr · kontakt@rechtsanwalt-woestmann.de