Künstlersozialkasse

 

 

Die Künstlersozialkasse ist zuständig für die Künstlersozialversicherung. Diese regelt speziell für Künstler und Publizisten die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist günstig, da diese die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt. Die Beitragslast beträgt also nur die Hälfte derjenigen, die übrige Selbständige trifft.

 

Damit auch nur Künstler in den Genuss dieser Vorteile kommen, prüft die Künstlersozialkasse die Voraussetzungen sehr genau. Konkret wird geprüft, ob man künstlerisch, d.h. im Wesentlichen eigenschöpferisch gestaltend tätig ist. Hierzu dient der 'Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem KSVG'. im Rahmen der Antragstellung sollte man daher beim Ausfüllen des Fragebogens besonders akribisch vorgehen.

 

Sollten Sie eine Ablehnung der Künstlersozialkasse erhalten haben, berate ich Sie gerne oder führe für Sie das Widerspruchsverfahren oder erhebe für Sie Klage vor dem Sozialgericht. Selbstverständlich kann ich Sie auch bereits im Rahmen der Antragstellung beraten und begleiten.

 

Ferner kann ich Sie unterstützen, wenn die Künstlersozialkasse eine Prüfung bei Ihnen eingeleitet hat, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. In diesem Fall können auf den Auftraggeber hohe Beitragsnachzahlungen zukommen.

 

Kontakt

 

Rechtsanwalt Wöstmann

Telefon:     0251 28969913

Fax:           0251 28969914

Email:

kontakt@rechtsanwalt-woestmann.de

 

 

Adresse

 

Rechtsanwalt Wöstmann

Friedrich-Ebert-Str.151

48153 Münster

 

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Freitag geschlossen - Termine nach Vereinbarung

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