Kindergeld wird von den Familienkassen bewilligt. Die Grundlage für das Kindergeld findet sich im Einkommensteuergesetz. Es gilt daher Steuerrecht nach dem Einkommensteuergesetz und das Verfahren nach der Abgabenordnung.
Gegen Bescheide der Familienkasse können die Betroffenen Einspruch erheben. Wird der Einspruch abgelehnt, so können Sie vor dem Finanzgericht Klage erheben.
Häufig prüft die Familienkasse, ob der Anspruch auf Kindergeld weggefallen ist, weil die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dies kann der Fall sein, wenn das Kind geheiratet hat, sich nicht mehr in Ausbildung befindet, eine Ausbildung wegen Elternzeit unterbricht oder über eigenes Einkommen verfügt. In diesem Fall wird der Kindergeldbescheid oft rückwirkend aufgehoben und die Familienkasse fordert die Erstattung des Kindergeldes.
Ich berate Sie zu Ihren Ansprüchen auf Kindergeld und prüfe Bescheide der Familienkasse auf ihre Richtigkeit. Ich führe für Sie das Einspruchsverfahren bei der Familienkasse und das Klageverfahren vor den Finanzgerichten.
Ich berate Sie zudem, wenn Sie ALG II oder eine andere Sozialleistung bezogen haben, auf das Kindergeld angerechnet und später zurückgefordert wurde. Umgekehrt berate ich Sie, ob und in welcher Höhe Sie Sozialleistungen erstatten müssen, wenn Sie rückwirkend Kindergeld erhalten.
|
|
|