Die gesetzliche Unfallversicherung teilt sich in zwei Bereiche.

  • Die Prävention: Verhinderung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Die Rehabilitation und Entschädigung: Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit und seine Entschädigung durch Geldleistungen

 

Wer in der Folge eines Arbeitsunfalles eine Verletzung erleidet, hat Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung. Diese bestehen zum einen aus Leistungen der Rehabilitation, also vor allem auf Übernahme der Kosten der medizinischen Versorgung und Behandlung. Zum anderen bestehen Ansprüche auf finanzielle Entschädigung. Der wichtigste Anspruch ist der auf Zahlung einer Verletztenrente. Die Höhe der Rentenzahlung hängt dabei von dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit ab (MdE).

 

Neben dem Arbeitsunfall gibt es auch Leistungen der Berufsunfähigkeit bei einer Berufskrankheit. Wenn eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt ist und die Erkrankung ihre Ursache in der beruflichen Tätigkeit hat, werden auch in diesen Fällen Leistungen der Unfallversicherung gezahlt.

 

Leistungen können zudem erbracht werden, wenn es sich zwar nicht direkt um einen Arbeitsunfall handelt, dieser sich jedoch auf dem Arbeitsweg ereignet. Dieser Fall wird Wegeunfall genannt. Grundsätzlich ist dabei nur der unmittelbare Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort geschützt. Umwege sind daher in der Regel nicht geschützt. Es gibt aber auch Ausnahmen. Zu dieser Problematik gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, die nicht immer einfach zu durchschauen ist.

 

Die gesetzlichen Regelungen zur Unfallversicherung befinden sich im SGB VII.

Unfallversicherung

 

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