Pflegeversicherung

Kostenlose Ersteinschätzung

Lassen Sie uns Ihren Bescheid der Pflegekasse zur Feststellung des Pflegegrades zukommen.

Aufgrund jahrelanger Erfahrung in der Bearbeitung von Verfahren gegenüber Pflegeversicherungen können wir in der Regel nach Vorlage der Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) und einem Gespräch mit den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einen bestimmten Pflegegrad oder eines Widerspruchs gegen einen Bescheid der Pflegekasse einschätzen.

 

Wir bieten daher eine kostenlose Ersteinschätzung an! Sie können uns einen ablehnenden Bescheid der Pflegekasse und das Gutachten des Medizinischen Dienstes für eine Ersteinschätzung zukommen lassen. Nach einem ersten Telefongespräch können Sie dann entscheiden, ob Sie uns mit der Vertretung gegenüber der Pflegekasse beauftragen möchten.

 

Für Widerspruchsverfahren fallen für Sie in der Regel keine Kosten an, da die Pflegekassen die Kosten der anwaltlichen Vertretung tragen müssen, sofern ein Widerspruch erfolgreich ist.

 

Aufgrund unserer jahrelangen Expertise haben wir in der Regel bereits im Widerspruchsverfahren Erfolg. Lange Klageverfahren können fast immer vermieden werden.

 

 

 

 

 

 


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