Menschen, die durch eine Behinderung beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf verschiedene arbeits-, steuer, und sozialrechtliche Leistungen. Diese sollen die Nachteile ausgleichen, die aufgrund der Behinderung bestehen. Zu den Leistungsansprüchen gehören beispielsweise:
Im Sozialrecht: Nachteilsausgleiche, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Hilfsmittel, Mehrbedarf bei ALG II oder Sozialhilfe
Es ist daher sinnvoll, die Schwerbehinderteneigenschaft feststellen zu lassen. Zuständig hierfür ist der jeweilige Kreis bzw. in Münster die Stadt.
Schwerbehindert ist eine Person, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 vorliegt. mehr erfahren
Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt wird, haben die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag zu stellen. Zuständig ist hierfür die Bundesagentur für Arbeit. mehr erfahren
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