Pflegeversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung variieren je nach Pflegegrad und individuellem Pflegebedarf. In Deutschland beispielsweise sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in fünf Pflegegrade unterteilt (früher gab es drei Pflegestufen). Hier sind einige der Hauptleistungen, die die gesetzliche Pflegeversicherung in der Regel bietet:

  1. Pflegegeld: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege (Pflegegrade 2 bis 5) erhalten monatlich einen Geldbetrag, das sogenannte Pflegegeld. Dieses Geld kann frei verwendet werden, um die Pflege und Betreuung zu finanzieren.
  2. Pflegesachleistungen: Alternativ zum Pflegegeld können Pflegebedürftige Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Hierbei übernehmen professionelle Pflegedienste die Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause.
  3. Tages- und Nachtpflege: Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, wenn dies für die Versorgung notwendig ist.
  4. Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Pflegebedürftige haben Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Verhinderungspflege wird gewährt, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt.
  5. Pflegehilfsmittel: Die Kosten für Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Pflegebetten oder Rollstühle, werden teilweise oder vollständig von der Pflegeversicherung übernommen.
  6. Wohnumfeldverbesserungen: Die Pflegeversicherung kann finanzielle Unterstützung für Umbauten oder Anpassungen im häuslichen Umfeld gewähren, um die Pflege zu erleichtern.
  7. Beratung und Unterstützung: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf professionelle Pflegeberatung und Unterstützung bei der Organisation der Pflege.
  8. Pflegekurse für Angehörige: Die Pflegeversicherung bietet Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige an, um deren Pflegefähigkeiten zu verbessern.
  9. Leistungen bei Demenz: Besondere Leistungen sind für Personen mit Demenz oder ähnlichen Erkrankungen vorgesehen, um ihre spezifischen Bedürfnisse zu berücksichtigen.

 

 

 

 

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