Das Seniorenrecht befasst sich mit rechtlichen Fragestellungen im Alter. Der Lebensabschnitt nach dem Erwerbsleben sollte im finanziellen und persönlichen Bereich
frühzeitig geplant werden. Denn oftmals stehen Menschen im Alter grundlegend veränderten Lebenssituationen gegenüber. Um nicht plötzlich vor unlösbaren Schwierigkeiten zu stehen, sollte möglichst
frühzeitig Vorsorge getroffen werden. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die notwendigen Entscheidungen selbstbestimmt treffen können.
Ich berate und unterstütze Sie unter anderem zu folgenden Fragestellungen:
- Soziale Hilfen / Sozialhilfe
- Wann erhalte ich Sozialleistungen im Alter?
- Besteht ein Anspruch auf Pflegewohngeld oder Hilfe zur Pflege?
- Muss ich eigenes Vermögen einsetzen?
- Haften später vielleicht einmal meine Erben?
- Sozialhilferegress / Elternunterhalt
- Müssen meine Kinder für meine Pflege aufkommen?
- In welcher Höhe muss das Einkommen der Kinder eingesetzt werden?
- Gibt es Möglichkeiten bereits im Vorfeld Vermögen auf meine Kinder zu übertragen und wie kann das Vermögen möglichst vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt
werden?
- Finanzierung der Pflege
- Wer trägt die Kosten im Fall der Pflegebedürftigkeit?
- Welche Leistungen erhalte ich durch die Pflegekasse?
- Was kann ich tun, wenn eine Pflegestufe nicht anerkannt wird?
- Kann ich mir die Pflege zu Hause leisten? Welche Zuschüsse gibt es?
- Vorsorgevollmacht / Betreuungsvollmacht
- Was ist eine Vorsorgevollmacht und was sollte sie beinhalten?
- Wie kann ich eine Vorsorgevollmacht aufsetzen?
- Was ist eine Betreuungsvollmacht und brauche ich diese?
- Patientenverfügung