Rentenversicherung

Das Recht der Rentenversicherung ist geregelt im SGB VI.

 

Die gesetzliche Rente steht im Spannungsfeld einer im größer werdenden Zahl älterer Menschen und der geringen Geburtenrate. Es gibt immer mehr Leistungsbezieher, zugleich gibt es immer weniger junge Menschen, die in die Rentenversicherung einzahlen. Folge ist, dass die tatsächlich gezahlten Renten stagnieren und zugleich der Bezug von Rentenzahlungen im weiter erschwert wird.

 

Problemstellungen ergeben sich hier insbesondere in der Anerkennung von Beitragszeiten als auch im Bereich des frühzeitigen Eintritts in die Rente.

 

Auch die Anerkennung einer Erwerbsminderung und der damit verbundenen Auszahlung einer entsprechenden Rente vor Eintritt der Regelaltersgrenze wird zunehmens erschwert.

 

Zugleich wird natürlich versucht, möglichst viele Einzahler zu verpflichten. Probleme ergeben sich daher immer wieder im Bereich der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Gerade selbständigen Erwerbstätigen wird die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht zunehmend erschwert. Hier ist in der Praxis zu beobachten, dass entsprechende Bescheide oft falsch sind und daher einer Korrektur durch die Sozialgerichte bedürfen.

 

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