Berufsunfähigkeit

Bei Menschen die aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung ihren Beruf nicht mehr ausüben können, stellt sich die Frage der finanziellen Absicherung.

 

Dies ist leider nicht immer ganz einfach, da oftmals verschiedene Stellen für die Leistungen zuständig sind.

 

Zu folgenden Fragestellungen kann ich Sie beraten und Ihre Ansprüche für Sie durchsetzen:

 

  • Krankengeld
    • Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?
    • Für welchen Zeitraum habe ich längstens Anspruch auf Krankengeld und was passiert danach?
    • Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse von Arbeitsfähigkeit ausgeht und daher nicht weiter zahlt?
  • Unfallversicherung
    • Wann habe ich einen Anspruch auf Rente durch die gesetzliche Unfallversicherung?
    • Was kann ich tun, wenn die Unfallversicherung Leistungen ablehnt oder nur in geringem Umfang bewilligt?
  • Erwerbsminderungsrente
    • Wann muss ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?
    • Was ist der Unterschied zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung?
    • Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgewiesen wird?
    • Wie kann ich nachweisen, dass ich aufgrund meiner Erkrankung nicht mehr in der Lage bin zu arbeiten?
  • Arbeitslosenversicherung
    • Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich Arbeitslosengeld, obwohl ich nicht arbeitsfähig bin?
    • Was ist die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung und liegen die Voraussetzungen bei mir vor?
    • Was kann ich tun, wenn die Bundesagentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld zahlt und ich auch kein Krankengeld mehr bekomme?

 

In diesen Angelegenheiten berate ich Sie und setze Ihre Ansprüche sowohl gegenüber der Behörde als auch gerichtlich durch.

 

Sollte Sie eine private Berufsunfall- oder Unfallversicherung abgeschlossen haben, kann ich auch hier Ihre Ansprüche für Sie durchsetzen.

 

Kontakt

 

Rechtsanwalt Wöstmann

Telefon:     0251 28969913

Fax:           0251 28969914

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