Krankenversicherung

 

Die gesetzliche Krankenversicherung stellt für die meisten Bürger die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall dar. Im Normalfall kommt man mit den Leistungen der Krankenversicherung selbst direkt nicht unmittelbar in Kontakt. Man gibt beim Arzt seine Versichertenkarte ab und dieser rechnet dann seine Leistungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Dies ist Folge des im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vorherrschenden Sachleistungsprinzips. In der Regel werden die Leistungen im Wege der Abrechnung mit dem Arzt erbracht.

 

Es gibt aber auch Fälle, in denen man im Leistungsfall direkt mit der Krankenkasse in Kontakt kommt. Dies kommt meist dann vor, wenn sich die Krankenkasse weigert, bestimmte Leistungen zu erbringen. In diesem Fall erlässt die Krankenkasse direkt einen entsprechenden Bescheid an den Versicherten. Weigert sich die Krankenkasse Leistungen zu übernehmen, besteht unter gewissen Voraussetzungen für den Versicherten die Möglichkeit, die jeweilige Rechnung zunächst selbst zu übernehmen und dann gegenüber der Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung zu stellen.

 

Im Rahmen der Kostenübernahme bei bestimmten Hilfsmitteln kommt es immer wieder zu ablehnenden Entscheidungen durch die Krankenkassen. Hier sollte man genau überlegen, ob gegen die jeweilige Entscheidung nicht Widerspruch eingelegt werden sollte. Oftmals sind die Bescheide der Krankenkassen rechtswidrig.

 

Auch gibt es immer wieder Probleme bei der Zahlung von Krankengeld. Krankengeld zahlen die Krankenkassen dann, wenn der sechswöchige Zeitraum der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber abgelaufen. Für dieselbe Krankheit wird jedoch höchstens für einen Zeitraum von 78 Wochen Krankengeld gezahlt. Danach erfolgt die sogenannte Aussteuerung. Bei langjährigen gravierenden Krankheiten besteht daher immer das Problem, was nach dieser Zeit geschehen soll. Hier sollte immer sorgsam geprüft werden, ob nicht ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden muss. Hierzu fordern die Krankenkasse auch gelegentlich auf.

 

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